Schaummittelbedarf und Zumischrate berechnen

Aus Förderstrom, Zumischrate und Einsatzdauer den rechnerischen Schaummittelbedarf in Litern ermitteln, dazu die Zahl der üblichen Gebinde. Richtwert zur Orientierung — maßgeblich bleibt das Herstellerdatenblatt des eingesetzten Schaummittels.

Eingabe

Wichtig vor dem Lesen des Ergebnisses

Orientierungshilfe zur EU-PFAS-Beschränkung. Verbindlich sind der Verordnungstext, die Herstellerangaben und die Vorgaben des Trägers.

Fluorfreie (F3-)Schaummittel: Zumischrate und Aufgabetechnik nach Herstellerdatenblatt — Werte anderer Mittel nicht übertragen. Freigabe des Zumischsystems durch den Hersteller prüfen.

Theoretischer Bedarf, Richtwert zur Orientierung. Der Wert ersetzt keine Ausbildung und keine Entscheidung der Einheitsführung. Vor Ort bestätigen.

Wortlaut aus dem App-Quelltext: SchaumUmstellung.kt · DISCLAIMER (Z. 22-24) und F3_HINWEIS (Z. 26-29)

Schaummittelbedarf

Noch keine Eingabe. Werte eintragen und „Berechnen“ drücken.

Rechenweg

Offen gelegt, damit ein unplausibles Ergebnis auffällt.

Schaummittel [l] = Förderstrom [l/min] × (Zumischrate [%] / 100) × Dauer [min] Wasseranteil [l/min] = Förderstrom [l/min] − Schaummittel [l/min] Gebinde [Stueck] = aufrunden( Schaummittel [l] / Gebindegroesse [l] )

Beispiel zum Nachrechnen: 800 l/min × 0,03 × 20 min = 480 l. Das sind 24 Kanister à 20 l, 8 Kanister à 60 l oder 3 Gebinde à 200 l.

Konstanten

  • ZUMISCHRATE_MIN_PROZENT = 0,1 % — untere Grenze des üblichen Fensters (Tippfehler-Schutz, kein Produktwert)
  • ZUMISCHRATE_MAX_PROZENT = 6,0 % — obere Grenze des üblichen Fensters (Tippfehler-Schutz, kein Produktwert)
  • Gebindegröße 1 = 20 l je Kanister
  • Gebindegröße 2 = 60 l je Kanister
  • Gebindegröße 3 = 200 l je Gebinde (in der App als „Kanister à 200 L (IBC)“ bezeichnet)
  • Aufrundung = Schaummittelmenge wird auf ganze Liter aufgerundet, bevor die Gebindezahl gebildet wird

Grenzen der Eingabe

Förderstrom, Zumischrate und Dauer müssen jeweils größer als 0 sein; sonst liefert der Code kein Ergebnis. Eine Zumischrate ab 100 % ist physikalisch nicht möglich, weil der Wasseranteil dann negativ würde — diese Eingabe wird nicht gerechnet. Zwischen 0 und 100 % wird gerechnet, außerhalb von 0,1 bis 6,0 % erscheint zusätzlich der Plausibilitätshinweis aus dem Quelltext. Nach oben ist der Förderstrom im Quelltext nicht begrenzt; diese Seite begrenzt ihn deshalb ebenfalls nicht.

Wortlaut der Plausibilitätsprüfung

  • Im Fenster 0,1 bis 6,0 % — „Im üblichen Bereich — maßgeblich bleibt das Herstellerdatenblatt.“
  • Außerhalb 0,1 bis 6,0 % — „Wert außerhalb des üblichen Bereichs (0.1–6.0 %) — Eingabe und Herstellerdatenblatt prüfen.“
  • 0 % oder negativ — „Zumischrate in Prozent eingeben (Wert aus dem Herstellerdatenblatt).“

Fundstelle im Quelltext

app/src/main/java/com/example/securesearch/data/schaum/SchaumUmstellung.kt · schaummittelBedarfLiter() (Z. 160-171), pruefeZumischrate() (Z. 143-155), ZUMISCHRATE_MIN_PROZENT / ZUMISCHRATE_MAX_PROZENT (Z. 40-41)
app/src/main/java/com/example/securesearch/ui/screens/SchaumrechnerTab.kt · berechneSchaumMengen() (Z. 47-63), Gebindegrößen 20/60/200 l (Z. 118-120), Sperre ab 100 % Zumischrate (Z. 105-106)
Referenzfälle: app/src/test/java/com/example/securesearch/data/schaum/SchaumUmstellungTest.kt (T4, T5, T6)

Zumischrate und Verschäumungszahl — zwei verschiedene Zahlen

Beide Werte werden regelmäßig verwechselt. Sie beschreiben unterschiedliche Schritte auf dem Weg vom Wasser zum fertigen Schaum.

  • Zumischrate [%] — Anteil des Schaummittels am Wasser-Schaummittel-Gemisch. Sie entsteht am Zumischer und bestimmt, wie viel Schaummittel verbraucht wird. 3 % heißt: 3 Liter Schaummittel auf 100 Liter Gemisch. Dieser Rechner rechnet mit der Zumischrate.
  • Verschäumungszahl (VZ) — Verhältnis des erzeugten Schaumvolumens zum Volumen des Gemischs. Sie entsteht erst am Schaumrohr durch die Luftbeimischung und bestimmt, wie viel Schaum aus dem Gemisch wird. Im Quelltext: Schaumvolumen [l] = Gemisch [l] × VZ.

Die Zumischrate sagt also nichts über die Schaumart aus, die Verschäumungszahl nichts über den Schaummittelverbrauch. Ein Mittel mit 3 % Zumischrate kann — je nach Rohr — Schwerschaum oder Leichtschaum erzeugen.

Richtwerte aus dem Quelltext

  • Schwerschaum 1:4 — Zumischrate 3,0 % · VZ 4 · Auftragsrate 6,5 l/min/m²
  • Mittelschwerschaum 1:8 — Zumischrate 3,0 % · VZ 8 · Auftragsrate 4,0 l/min/m²
  • Leichtschaum 1:200 — Zumischrate 1,5 % · VZ 200 · Auftragsrate 0,5 l/min/m²

Richtwerte nach FwDV/DIN 14493/VFDB. Herstellerangaben, Schaummitteltyp und örtliche Vorgaben prüfen. Entscheidungshoheit liegt beim Einheitsführer.

app/src/main/java/com/example/securesearch/data/EinsatzmittelRechner.kt · SchaummittelTyp (Z. 27-33), FlächenSchaumRechner.typen (Z. 88-112), Schaumvolumen = Gemisch × VZ (Z. 138), SchaumPlanungsHinweise.FLAECHEN_RECHNER (Z. 45-47)

PFAS-Umstellung auf fluorfreie Schaummittel

Orientierung PFAS-Umstellung: Fristen sind stoff-, anwendungs- und gerätetypabhängig. Vor Verwendung Verordnungstext und Trägervorgaben prüfen. Für F3-Mittel: Zumischrate und Systemfreigabe nach Herstellerdatenblatt. Rückhaltung und Entsorgung nach örtlichem Verfahren und Wasserbehördenvorgabe. Verbindlich sind Verordnungstext und Vorgaben des Trägers.

Auch fluorfreie Schaummittel sind umweltrelevant — Rückhaltung und örtliche Vorgaben beachten.

Übungen nur mit fluorfreien Mitteln bzw. Übungsschaummitteln und Rückhaltung — örtliche Vorgaben gehen vor.

Orientierungspunkte aus dem Quelltext

  • 10.04.2026 — PFHxA: Training/Prüfung — PFHxA-relevante Schaummittel: Einschränkungen für öffentliche Feuerwehren sowie Ausbildungs- und Prüfzwecke beachten. Ausnahmen, Verordnungstext und Trägervorgaben prüfen.
  • 23.10.2026 — PFAS: tragbare Löscher — PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher: Ende des Inverkehrbringens nach anwendungsbezogener Regelung prüfen; kein pauschales Nutzungsverbot für alle Feuerwehranwendungen ableiten.
  • 23.10.2030 — PFAS: Hauptstichtag — Allgemeiner Hauptstichtag für viele PFAS-haltige Feuerlöschschäume: Inverkehrbringen und Verwendung nach Verordnung, Ausnahmen und Trägervorgaben prüfen.
  • 31.12.2030 — Altgeräte-Nutzungsende — Bereits in Verkehr gebrachte PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher: spätesten Verwendungszeitpunkt nach Regelung prüfen; Austausch und Entsorgung nach örtlichem Verfahren planen.

Die vier Daten stammen unverändert aus der Liste STICHTAGE im Quelltext. Der Quelltext ordnet sie den Regelungen VO (EU) 2024/2462 (PFHxA) und VO (EU) 2025/1988 (PFAS in Feuerlöschschäumen) zu, ohne einzelne Daten einer einzelnen Verordnung zuzuweisen. Welche Frist für ein konkretes Mittel oder Gerät gilt, hängt von Stoff, Anwendung und Gerätetyp ab und ist beim Träger zu erfragen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

app/src/main/java/com/example/securesearch/data/schaum/SchaumUmstellung.kt · STICHTAGE (Z. 55-83), UMWELT_HINWEIS (Z. 31-32), UEBUNGS_HINWEIS (Z. 34-35), Quellenangabe im Kopfkommentar (Z. 10-17)
app/src/main/java/com/example/securesearch/data/EinsatzmittelRechner.kt · SchaumPlanungsHinweise.PFAS_UMSTELLUNG (Z. 66-72)

Quellen und Normbezug

  • DFV/AGBF-Fachempfehlung „Einsatz von Schaummitteln“ 01/2025
  • VO (EU) 2024/2462 (PFHxA-Beschränkung)
  • VO (EU) 2025/1988 (PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume)
  • Umweltbundesamt: PFAS in Feuerlöschmitteln
  • FwDV sowie DIN 14384, DIN 14493 und VFDB-Richtwerte für Schaumrohre, Verschäumungszahlen und Auftragsraten
  • Herstellerdatenblatt des jeweiligen Schaummittels

Maßgeblich ist die jeweilige Norm oder Vorschrift in ihrer geltenden Fassung, nicht diese Seite. Bei Abweichung gilt die Norm sowie die Dienstanweisung des Trägers.